Der Generalstaatsanwalt (AG) von Texas, Ken Paxton, gab bekannt, dass er Netflix verklagt habe, weil das Unternehmen Texaner, darunter auch Kinder, ausspioniere und Nutzerdaten ohne deren Wissen oder Zustimmung sammle.
In der Klage wird behauptet, Netflix verfolge heimlich das detaillierte Nutzungsverhalten seiner Nutzer, darunter auch Kinder, und nutze diese Daten zur Erzielung von Gewinnen, während es die Nutzer über seine Datenpraktiken in die Irre führe. Der Fall könnte dazu führen, dass Netflix seine Vorgehensweise bei der Datenerhebung, der gezielten Werbung und der Gestaltung „süchtig machender“ Funktionen, insbesondere für Minderjährige, überdenken muss.
Der Klage zufolge soll Netflix ein sogenanntes „Überwachungsprogramm“ betrieben haben, bei dem jeder Klick, jede Pause und jede Binge-Watching-Sitzung in Daten umgewandelt wurden, die an Werbetreibende und Datenhändler verkauft werden konnten.
Netflix weist die Vorwürfe entschieden zurück, bezeichnet die Klage als „unzutreffend“ und betont, dass das Unternehmen überall dort, wo es tätig ist, die Datenschutzgesetze einhält. Sprecher Jamil Walker sagte:
„Die Klage ist unbegründet und stützt sich auf unrichtige und verzerrte Informationen.“
Doch unabhängig davon, wie dieser konkrete Fall ausgeht, wirft die Klage für alle Abonnenten eine weitreichendere Frage auf: Wie viel weiß Ihr Streaming-Dienst wirklich über Sie, und was macht er mit diesen Informationen?
In der Klage aus Texas wird Netflix in erster Linie als Datenunternehmen und erst in zweiter Linie als Streaming-Dienst dargestellt. Paxtons Büro beschreibt Netflix sogar als:
„Ein Unternehmen, das Milliarden von Nutzeraktivitäten erfasst und verwertet – und gelegentlich Filme streamt.“
In der Klage wird zudem auf eine Entscheidung der niederländischen Datenschutzbehörde aus dem Jahr 2024 verwiesen, wonach Netflix weder den tatsächlichen Umfang noch die Detailgenauigkeit dieser Datenerhebung offenlegt. In der Klage wird behauptet, Netflix habe diese Daten nicht nur intern für Empfehlungen genutzt, sondern sie auch an kommerzielle Datenbroker und Ad-Tech-Unternehmen verkauft und damit jährlich „Milliarden von Dollar“ erwirtschaftet.
Die Generalstaatsanwaltschaft will die unrechtmäßige Erhebung und Weitergabe von Nutzerdaten unterbinden, Netflix dazu verpflichten, die automatische Wiedergabe in Kinderprofilen standardmäßig zu deaktivieren, sowie weitere Unterlassungsansprüche und zivilrechtliche Strafen verhängen.
Für die Kunden könnten die wichtigsten Auswirkungen mögliche Änderungen bei der Datenerhebung, der gezielten Werbung und den Standardeinstellungen für die automatische Wiedergabe sowie klarere Einwilligungs- und Datenschutzoptionen sein. Für Abonnenten der werbefinanzierten Tarife von Netflix könnte sich dadurch das Gefühl, wie „persönlich“ die Werbung wirkt, leicht verändern – zumindest in Ländern, in denen die Regulierungsbehörden streng durchgreifen.
Plus macht die Klage deutlich, dass Streaming-Gewohnheiten möglicherweise weitaus besser nachverfolgt werden können, als die Nutzer angenommen haben. Selbst wenn Netflix letztendlich gewinnt oder einen Vergleich schließt, ohne ein Fehlverhalten einzugestehen, rückt die Klage ins Rampenlicht, welche Daten das Unternehmen sammelt und warum.
Datenschutz- und Kontoeinstellungen bei Netflix
Es wird wahrscheinlich noch eine Weile dauern, bis diese Klage zu Veränderungen führt. Aber es gibt ein paar Dinge, die Sie tun können, um Ihre Privatsphäre zu schützen:
- Bei Netflix können Nutzer pro Profil Einträge in ihrem Sehverhalten einsehen und löschen, wodurch sich der Einfluss des bisherigen Sehverhaltens auf die Empfehlungen verringern lässt.
- Deaktivieren Sie, sofern möglich, nicht unbedingt notwendige Marketing-E-Mails oder In-App-Werbung, die auf Verhaltensprofilen basieren.
- Nutzen Sie die von Netflix angebotenen Kindersicherungsfunktionen und deaktivieren Sie die automatische Wiedergabe von Vorschauen.
Behandeln Sie Ihr Netflix-Konto im Grunde genommen wie jedes andere Online-Konto: Überprüfen Sie alle Profile, löschen Sie alte Profile und nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit, um die Einstellungen zu Datenschutz und Wiedergabe durchzugehen.
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